Auch Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sind in Deutschland verpflichtet ihre Patienten nach aktuellen fachlichen Standards und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu behandeln. Bundesweit etablierte Richtlinien und Qualitätskriterien sichern die einheitlich hohe Qualität von ambulant erbrachten Leistungen.
Viele medizinische Leistungen werden jedoch sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor erbracht. Patienten werden im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung stellt die Einhaltung der gleichen Qualitätmaßstäbe wie im stationären so auch im ambulatorischen Bereich sicher.
Viele Leistungen Behandlungen im vertragsärztlichen Bereich unterliegen zusätzlichen Qualitätsanforderungen.
Viele Leistungsbereichen der ambulanten Versorgung müssen zudem besondere Qualitätssicherungsmaßnahmen erfülle. Im Folgenden nur einige Leistungen dieser:
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- Akupunktur
- Arthroskopie
- Ambulante Operation
- Balneophototherapie
- Blutreinigungsverfahren (Dialyse)
- Dünndarm Kapselendoskopien
- Geriatrie
- Histopathologie und Hautkrebsscreening
- HIV-/Aids-Behandlung
- Hörgeräteversorgung
- Interventionelle Radiologie
- Invasive Kardiologie
- Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen
- Langzeit-EKG
- Mammographie
- Molekulardiagnostik usw…